Fahrplan Netto-Null



Gemäss Klimaschutzgesetz müssen Schweizer Unternehmen per 2050 klimaneutral unterwegs sein. Dies können sie tun, indem sie keine Emissionen verursachen oder Ihre Emissionen mit entsprechenden Zertifikaten kompensieren. 4 Begriffe sind in diesem Gesetz zentral:

Negativemissionstechnologien: biologische und technische Verfahren, um CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen und dauerhaft in Wäldern, in Böden, in Holzprodukten oder in anderen Kohlenstoffspeichern zu binden;
direkte Emissionen: durch den Betrieb verursachte Treibhausgasemissionen, die insbesondere durch die Verbrennung von Energieträgern sowie durch Pro-zesse entstehen;
indirekte Emissionen: Treibhausgasemissionen, die bei der Bereitstellung der eingekauften Energie verursacht werden;
Netto-Null-Emissionen: grösstmögliche Verminderung der Treibhausgasemissionen und Ausgleich der Wirkung der verbleibenden Emissionen durch die Anwendung von Negativemissionstechnologien.

Es gilt, für jedes Unternehmen einen zugeschnittenen Netto-Null Fahrplan zu entwickeln (und zu kommunizieren), damit die durch das Gesetz vorgegebenen Ziele erreicht werden. Wir beraten Sie kompetent bei der Zusammenstellung Ihrer Zwischenhalte bis zum Ziel.